(Fassung August 2020)
Die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Ware geht mit ordnungsgemäßer und vollständiger Lieferung frei Haus an die in der Bestellung benannte Lieferadresse auf uns über. Ist eine Lieferung mit Montage oder Service vereinbart, erfolgt der Gefahrübergang nach ordnungsgemäßer Ausführung der Montage bzw. die Services und der Übergabe. Soweit eine Abnahme gesetzlich vorgesehen oder vertraglich vereinbart ist, ist diese für den Gefahrübergang maßgebend. Ist eine förmliche Abnahme vereinbart, findet der Gefahrübergang nicht vor Bestätigung der erfolgreichen Abnahme durch uns in dem Abnahmeprotokoll statt.